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Bebauungsplan Nr. 28 (98/34) „Wieltsee" und 19. Änderung Flächennutzungsplan
Der Landkreis Diepholz hat mit Verfügung vom 11.08.2025 (AZ: 63 DH 02744/2025/82) gemäß § 6 Baugesetzbuch (BauGB) die mit Feststellungsbeschluss des Rates vom 18.12.2024 aufgrund des § 1 Abs. 3 BauGB und des § 58 Abs. 2 Satz 1 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG), jeweils in den zum Zeitpunkt des Feststellungsbeschlusses geltenden Fassungen, gefasste 19. Änderung des Flächennutzungsplans, bestehend aus der Planzeichnung sowie der dazugehörigen Begründung und dem Umweltbericht, der Gemeinde Weyhe genehmigt.
Der Rat der Gemeinde Weyhe hat in seiner Sitzung am 01.10.2025 aufgrund der §§ 1 Abs. 3 und 10 BauGB in Verbindung mit § 84 Abs. 3 der Niedersächsischen Bauordnung (NBauO) und § 58 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 des NKomVG, jeweils in den zum Zeitpunkt des Satzungsbeschlusses geltenden Fassungen, den Bebauungsplan Nr. 28 (98/34) „Wieltsee" bestehend aus der Planzeichnung, den textlichen Festsetzungen und den örtlichen Bauvorschriften über die Gestaltung als Satzung, sowie die dazugehörige Begründung und den Umweltbericht, beschlossen.
Mit der Bekanntmachung am 18.12.2025 wird die 19. Änderung des Flächennutzungsplanes gemäß § 6 Abs. 5 BauGB wirksam und tritt der Bebauungsplan Nr. 28 (98/34) „Wieltsee“ gemäß § 10 Abs. 3 BauGB in Kraft.
Dokumente
Ansprechpartner/in
| Herr W. Hentschel | |
| Gemeinde Weyhe- Rathaus, Zimmer 104 // EG Rathausplatz 1 28844 Weyhe Telefon: 04203 71-125 Telefax: 04203 71-8125 E-Mail: hentschel@weyhe.de Aufgaben: | |