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Lärmaktionsplanung in der Gemeinde Weyhe
Lärmaktionsplan der Gemeinde Weyhe (4. Stufe)
Nach § 47d Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG), der die EG-Richtlinie 2002/49/EG (Umgebungslärmrichtlinie) über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm umsetzt, sind Kommunen verpflichtet, für Hauptverkehrsstraßen oberhalb definierter Verkehrsbelastungen Lärmaktionspläne (LAP) aufzustellen.
Die Gemeinde Weyhe hat den Entwurf des Lärmaktionsplans (4. Stufe) erstellt und in der Zeit vom 02.04. bis zum 03.05.2024 zur Einsichtnahme und Stellungnahme öffentlich ausgelegt. Parallel wurden die betroffenen Behörden und Träger öffentlicher Belange um Stellungnahme gebeten.
Der Rat der Gemeinde Weyhe hat in seiner Sitzung vom 19.06.2024 über die Berücksichtigung bzw. Zurückweisung der eingegangenen Anregungen entschieden und die 4. Stufe des Lärmaktionsplans beschlossen.
Der Lärmaktionsplan kann bei der Gemeinde Weyhe, Fachbereich 4 – Gemeindeentwicklung und Umwelt, Zimmer 107, Rathausplatz 1, 28844 Weyhe eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden.
Ansprechpartner/in
| Herr M. Serzisko | |
| Gemeinde Weyhe- Rathaus, Zimmer 107 // UG Rathausplatz 1 28844 Weyhe Telefon: 04203 71-118 Telefax: 04203 71-8118 E-Mail: serzisko@weyhe.de Aufgaben: | |