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Rechtliche Grundlagen und Berichte
Die Gleichstellung der Geschlechter ist ein gesetzlicher Auftrag. Zu deren Umsetzung ist die kommunale Gleichstellungsbeauftragte in ihrer Tätigkeit mit besonderen Rechten ausgestattet:
- Die Gleichstellungsbeauftragte ist in ihrer Tätigkeit nicht an Weisungen gebunden.
- Sie ist der Verwaltungsleitung direkt unterstellt.
- Sie ist von der Verwaltungsleitung in Angelegenheiten, die ihren Aufgabenbereich berühren, rechtzeitig zu beteiligen.
- Sie wirkt bei allen Vorhaben und Entscheidungen mit, die Auswirkungen auf die Gleichberechtigung haben.
- Sie hat ein Teilnahme- und Rederecht an den Sitzungen sowie ein Akteneinsichtsrecht.
Die gesetzlichen Grundlagen der Tätigkeit als Gleichstellungsbeauftragte sind insbesondere:
Das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland (Artikel 3 Abs. 2)
„Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin. Niemand darf wegen seines Geschlechts […] benachteiligt oder bevorzugt werden.“
Die Niedersächsische Verfassung (Artikel 3 Abs. 2 Satz 3):
„Die Achtung der Grundrechte, insbesondere die Verwirklichung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern, ist eine ständige Aufgabe des Landes, der Gemeinden und Landkreise.“
Das Niedersächsische Gleichberechtigungsgesetz (NGG)
Das Niedersächsische Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG, § 8-9)
Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG)
Instrumente der Kommune zur Förderung der Gleichberechtigung
Gleichstellungsplan - für eine ausgewogene Besetzung von Männern und Frauen in allen Bereichen der Gemeindeverwaltung
Gleichstellungsbericht - Gemeinsamer Bericht des Bürgermeisters mit der Gleichstellungsbeauftragten über die von der Kommune ergriffenen Maßnahmen zur Verwirklichung des Verfassungsauftrags
Ansprechpartner/in
| Frau C. Scheele | |
| Gemeinde Weyhe - Rathaus Außenstelle Westermoor 8 Westermoor 8 28844 Weyhe Telefon: 04203 71-221 Telefax: 04203 71-8221 E-Mail: gleichstellungsbuero@weyhe.de Aufgaben: | |
