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Bebauungsplan Nr. 28 (61/86) „Im Bruch III“ und 24. Änderung des Flächennutzungsplanes
- Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
- Frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB
Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Weyhe hat in seiner Sitzung am 29.04.2026 die Aufstellungsbeschlüsse zum Bebauungsplan Nr. 28 (61/86) „Im Bruch III“ sowie zur 24. Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren gefasst. Ziel der Planung ist die Schaffung neuer Erweiterungsmöglichkeiten für einen bestehenden Gewerbebetrieb und die Anpassung von Festsetzungen an bestehende gewerbliche Nutzungen.
Zur Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB und der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB wird auf die nachfolgenden Informationen verwiesen.
Für weitere Informationen wenden Sie sich bei Bedarf an die genannte Ansprechpartnerin.
Dokumente
Ansprechpartner/in
| Frau V. Schütte | |
| Gemeinde Weyhe- Rathaus, Zimmer 107 // UG Rathausplatz 1 28844 Weyhe Telefon: 04203 71-161 Telefax: 04203 71-8161 E-Mail: schuette@weyhe.de Aufgaben: | |