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Bebauungsplan Nr. 28 (67/115) „Herrenweide Erweiterung“ und 18. Änderung Flächennutzungsplan
Der Landkreis Diepholz hat mit Verfügung vom 05.03.2023 (AZ: 63 DH 00132/2023/82) gemäß § 6 Baugesetzbuch (BauGB) die mit Feststellungsbeschluss des Rates vom 15.12.2021 aufgrund des § 1 Abs. 3 BauGB und des § 58 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG), jeweils in den zum Zeitpunkt des Satzungsbeschlusses geltenden Fassungen, gefasste 18. Änderung des Flächennutzungsplanes, bestehend aus der Planzeichnung sowie der dazugehörigen Begründung und dem Umweltbericht der Gemeinde Weyhe genehmigt.
Der Rat der Gemeinde Weyhe hat in seiner Sitzung am 15.12.2021 aufgrund der §§ 1 Abs. 3 und 10 des BauGB in Verbindung mit § 84 Abs. 3 der Niedersächsischen Bauordnung (NBauO) und des § 58 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 NKomVG, jeweils in den zum Zeitpunkt des Satzungsbeschlusses geltenden Fassungen, den Bebauungsplan Nr. 28 (67/115) „Herrenweide Erweiterung“ bestehend aus der Planzeichnung, den textlichen Festsetzungen und den örtlichen Bauvorschriften über die Gestaltung als Satzung, sowie die dazugehörige Begründung und den Umweltbericht beschlossen.
Mit der Bekanntmachung am 04.04.2024 ist die 18. Änderung des Flächennutzungsplanes gemäß § 6 Abs. 5 BauGB wirksam geworden und ist der Bebauungsplan Nr. 28 (67/115) „Herrenweide Erweiterung“ gemäß § 10 Abs. 3 BauGB in Kraft getreten.
Ansprechpartner/in
| Herr W. Hentschel | |
| Gemeinde Weyhe- Rathaus, Zimmer 104 // EG Rathausplatz 1 28844 Weyhe Telefon: 04203 71-125 Telefax: 04203 71-8125 E-Mail: hentschel@weyhe.de Aufgaben: | |